Pflegetagegeldversicherung



Pflegetagegeldversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt - je nach Pflegegrad (1 bis 5) - in der Regel lediglich zwischen 50% und 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege können die Unterschiede noch gravierender sein. Die von Ihnen selbst zu zahlenden Restkosten können Sie durch eine private Pflegetagegeldversicherung abdecken.

Eine Pflegetagegeldversicherung sollten Sie nicht erst abschließen, wenn Sie diese benötigen, denn dann kann es oft schon zu spät sein. Bei den meisten Versicherern liegt das Höchstalter für den Eintritt in die Pflegetagegeldversicherung zwischen 59 und 70 Jahren. Zudem erhöhen sich die Beiträge entsprechend dem Eintrittsalter in die Pflegetagegeldversicherung. Man sollte sich die freie Wahl zwischen den diversen Angeboten offen halten, denn mit 65 Jahren steht Ihnen aufgrund des Höchsteintrittsalters nur noch etwa die Hälfte aller Angebote zur Verfügung.

Fakten zur Pflegerentenversicherung
Die private Pflegerentenversicherung bietet Versicherungsschutz, je nach Vereinbarung, bereits ab Pflegegrad 1. Bei fast allen Anbietern werden auch bei Demenz Leistungen fällig. Der Beitrag ist in der Regel über die gesamte Laufzeit gleichbleibend.

Die Pflegekosten-Versicherung zahlt hauptsächlich die tatsächlich entstandenen/nachgewiesenen Restkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder Höchstbetrag. Bei professioneller häuslicher Pflege (vor allem in Pflegegrad 1 und 2) zahlt sie oft nur geringe Leistungen, bei häuslicher Pflege durch Privatpersonen meist nur etwa 50% der Leistungen (im Vergleich zu den Leistungen bei vollstationärer Pflege).

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Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, so springt die Pflegepflichtversicherung ein. Der Haken an der Sache ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten zu decken.

Grundsätzlich hat der Pflegepatient einen Unterhaltsanspruch gegen seine Kinder. Diesen nimmt das Sozialamt wahr, wenn dieses in Anspruch genommen wird, weil der Pflegebedürftige nicht für die Kosten aufkommen kann. Das Sozialamt fordert dann die Kosten von den Angehörigen zurück. Zunächst einmal wird sich das Sozialamt einen Überblick über die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen beschaffen. Hierbei lässt das Sozialamt einen Anteil von 1.250 Euro für den Unterhaltspflichtigen und 950 Euro für den Ehepartner unberücksichtigt. Wenn Kinder im Haushalt leben, können Unterhaltskosten für diese heraus gerechnet werden. In der Regel fordert das Sozialamt maximal 50% des Einkommens.

Die Deckungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten, kann schnell bei 2.000 Euro pro Monat liegen. Hierbei muss man natürlich bedenken, dass dieses Risiko oft vierfach besteht, da Ehepaare gemeinsam 4 Elternteile haben.

Am besten kann man die Unterhaltsverpflichtung mit einer Versicherung umgehen. Es gibt private Pflegekostenversicherungen, die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen. Zum einen ist das die Pflegetagegeldpolice, bei der ein fester Tagessatz gezahlt wird, wenn der Versicherte gepflegt werden muss.

Die Deckungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten, kann schnell bei 2.000 Euro pro Monat liegen. Hierbei muss man natürlich bedenken, dass dieses Risiko oft vierfach besteht, da Ehepaare gemeinsam 4 Elternteile haben.

Wer sich vor Zugriffen des Sozialamts schützen möchte, sollte für seine Angehörigen eine Pflegeversicherung abschließen oder diese zum Abschluss einer solchen auffordern. Im umgekehrten Fall ist es so, dass der eine Versicherung abschließen sollte, der seine Angehörigen nicht finanziell gefährden oder das eigene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts schützen möchte.

Die private Pflegerenten-Versicherung ist ein Versicherungsschutz mit einem Sparvertrag, dessen Beitrag in der Regel über die gesamte Laufzeit gleichbleibend ist. Die Leistungen aus der Pflegerenten- versicherung werden bei Erreichen von vier Pflegepunkten, die ärztlich festgestellt werden müssen, fällig.

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